Gemeinschaftspraxis für Zahnheilkunde Dr. Kerstin und Dr. Marco Stegner

Moderne Zahnmedizin, auf Sie abgestimmt. Ihr Lächeln ist unsere Leidenschaft.

Öffnungszeiten

Sie erreichen uns telefonisch:

Montag:8–12 und 13–17 Uhr

Dienstag:8–12 und 13–17 Uhr

Mittwoch:9–13 und 14–18 Uhr

Donnerstag:8–12 und 13–17 Uhr

Freitag:8–12 Uhr

Behandlungszeiten nach Vereinbarung

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen im Überblick

Zahnerhaltung

  • Wurzelkanalbehandlung
  • Parodontal-Behandlung
  • Füllungstherapie
  • ICON Versiegelung

Chirurgie

  • Implantate
  • Weisheitszahnentfernung
  • Zahnärztliche Chirurgie

Ästhetik

  • Zahnschmuck
  • Vollkeramik
  • Bleaching

Zahnersatz

  • Kronen
  • Brücken
  • Teilprothesen
  • Vollprothesen
  • Teleskop-Prothesen

Prophylaxe

  • Professionelle Zahnreinigung
  • Individualprophylaxe
  • Fissurenversiegelung
  • Parodontitis-Vorbeugung

Besondere Leistungen

  • Kinderbehandlung
  • Hypnose
  • Funktionsdiagnostik
  • Sport-/Mundschutz
EmpfangsbereichBehandlungsraum
Über uns

Erfahrung und Technik für Ihre Zahngesundheit

Wir bieten Ihnen moderne Diagnostik, individuelle Lösungen und eine vertrauensvolle Betreuung. Ob Prophylaxe, Zahnersatz oder spezialisierte Behandlungen – Ihre Zufriedenheit steht bei uns an erster Stelle.

Wir sind Mitglied bei:

Kerstin Stegner

Kerstin Stegner

Dr. med. dent.

Tätigkeitsschwerpunkte in der Praxis:

  • Kinderzahnheilkunde
  • Totalprothetik
  • Hypnose
  • homöopathische Begleittherapie und Beratung
Marco Stegner

Marco Stegner

Dr. med. dent.

Tätigkeitsschwerpunkte in der Praxis:

  • Implantologie
  • Endodontie
  • operative Entfernung von Weisheitszähnen
  • Funktionsdiagnostik und Therapie von funktionalen Störungen und chronischen Gesichtsschmerz

Zahnmedizinische Tätigkeiten außerhalb der Praxis:

  • Sachverständiger im Team Nordbayern der Wirtschaftlichkeitsprüfung
  • Ehrenrichter am Sozialgericht München
  • Privat- und Gerichtsgutachter und Sachverständiger vor Gericht
Termin vereinbaren
Unsere Mitarbeiter

Unser Team –
Ihre vertrauensvollen Ansprechpartner

Lernen Sie die Menschen kennen, die sich mit Kompetenz und Engagement um Ihr Lächeln kümmern.

Zahnärztin
Dr. Kerstin Stegner

Dr. Kerstin Stegner

Zahnarzt
Dr. Marco Stegner

Dr. Marco Stegner

Anmeldung/Verwaltung
Ann-Kathrin Meyer

Ann-Kathrin Meyer

Assistenz
Brigitte Luber

Brigitte Luber

Assistenz
Claudia Ochsenkühn

Claudia Ochsenkühn

Anmeldung/Verwaltung/Assistenz
Julia Schneider

Julia Schneider

Anmeldung/Verwaltung
Kerstin Federer

Kerstin Federer

Prophylaxe
Manuela Zoch

Manuela Zoch

Assistenz
Nicola Keuerleber

Nicola Keuerleber

Anmeldung/Verwaltung/Assistenz
Nicole Christ

Nicole Christ

Prophylaxe
Regina Doktorowski

Regina Doktorowski

Anmeldung/Verwaltung
Sandra Hofbeck

Sandra Hofbeck

Assistenz
Tanja Grad

Tanja Grad

Prophylaxe
Tanja Jäschke

Tanja Jäschke

Assistenz
Waltraud Wagner

Waltraud Wagner

Chairside Dentistry

Chairside Dentistry

Moderne Zahnmedizin direkt am Behandlungsstuhl

Mit Chairside Dentistry revolutionieren wir die zahnmedizinische Behandlung, indem wir modernste Technologien direkt in unsere Praxis integrieren. Sie profitieren von schnelleren Abläufen, einer vereinfachten Behandlung und hochwertigem Zahnersatz – alles in nur einer Sitzung.

Chairside Dentistry eignet sich für nahezu alle Patienten, die Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Inlays benötigen. Besonders Menschen mit wenig Zeit oder Angst vor langen Behandlungen profitieren von dieser innovativen Methode.
Anfahrt

Hier finden Sie uns

Berchinger Str. 13
92342 Freystadt

Parken
Bitte beachten Sie die Parkregularien vor Ort. Falsches Parken führt zu Strafzetteln.
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Unsere Behandlungsräume

Behandlungszimmer für Ihr Wohlbefinden

Ein Ort, an dem moderne Medizin auf Ihr persönliches Wohl trifft

Waldlichtung

Größere Behandlungen wie Zahnersatzsitzungen, Endodontie. Hier treffen Sie neben den beiden Behandlern: Brigitte, Tanja G., Nicola
WaldlichtungWaldlichtungWaldlichtungWaldlichtung

Sommerwiese

Prophylaxe & sonstige Behandlungen. Hier treffen Sie neben den beiden Behandlern: Manuela, Nicole, Claudia, Julia
SommerwieseSommerwieseSommerwieseSommerwiese

Seeufer

Annähernd ausschließlich Prophylaxe. Hier treffen Sie neben den beiden Behandlern: Tanja J., Regina, Manuela
SeeuferSeeuferSeeuferSeeufer

Meeresbucht

Größere OPs wie Weisheitszahnentfernungen, Implantationen, Endodontie. Hier treffen Sie neben den beiden Behandlern: Waltraud, Nicola
MeeresbuchtMeeresbuchtMeeresbuchtMeeresbucht
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, aber auch über Topics, von denen wir glauben oder von denen wir aus Patientengesprächen wissen, dass sie von Interessen sein könnten.

Ich war zur Behandlung im Notdienst. Dieser hat den Zahn geöffnet und offen gelassen. Ich bin schmerzfrei. Wann muß ich zur Weiterbehandlung kommen?

Das Offenlassen eines Zahn dient der Entlastung durch Abfluß von Eiter aus der Wurzelspitze/Knochen. Der Zahn muß nach einer gewissen Wartezeit wieder verschlossen werden. Diese kann von einigen Minuten bis wenigen Stunden dauern. Bei hochgradigen Entzündungen muß der Vorgang des Eröffnens unter Umständen wiederholt werden. Bleibt der Zahn dagegen länger als 24 Stunden offen, so findet nach der Entlastung trotz medikamentöser Einlage in den Zahn eine Besiedlung des offenen Wurzelkanals mit neuen Mundkeimen statt, unter Umständen mit hoch aggressiven Bakterienstämmen, die nicht mehr entfernt werden können. Die Mehrzahl der über einen längeren Zeitraum offen gelassener Zähne ist somit langfristig nicht mehr zu erhalten. Der Zahn muß entfernt werden.

Ich komme als Patient in den Notdienst, weil mein Zahnarzt nicht zu erreichen ist. Welche Regeln sind zu beachten?

1. Bringen Sie als gesetzlich versicherter Patient Ihre Versichertenkarte mit. Ohne diese Karte erfolgt die Behandlung auf Basis einer Privatbehandlung. Dabei können Leistungen erbracht werden, die hinterher nicht in Kassenleistungen umgewandelt werden können und deren Kosten dann nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Sind Sie privatversichert und besitzen keine gültige Versichertenkarte, bestehen wir bei uns unbekannten Patienten auf einen Abgleich der Anschrift mit Ihrem Ausweis. 2. Rechnen Sie mit deutlich verlängerter Wartezeit. Die Reihenfolge der Behandlung richtet sich bei uns im Notdienst nach der Reihenfolge der Aufnahme an der Rezeption und nicht nach einer telefonischen Anmeldung und auch nicht nach Versichertenstatus (privat oder gesetzlich). 3. Auch vor einer Notdienstbehandlung wird Ihr Gesundheitszustand genau abgefragt (Anamnese). Rechnen Sie damit, Formulare (auf einem iPad) auszufüllen. 4. Wir rechnen GOZ Leistungen über die Health AG ab. Wünschen Sie dies nicht, ist eine Behandlung nur mit sofortiger Barzahlung möglich. 5. Wir sprechen deutsch und englisch, sofern unsere türkische Mitarbeiterin am ND teilnimmt, auch türkisch. Anders sprechende Patientien werden aus Gründen der patienteneigenen Sicherheit und der Forensik ausschließlich mit Dolmetscher (ordentlich bestellt) behandelt. 6. Im Falle von Einsätzen ausserhalb der üblichen Praxiszeit (10-12 und 18-19) Uhr hat ausschließlich der zu behandelnde Patient (und sein gesetzlicher Vertreter) zur Praxis Zutritt. Begleitpersonen müssen vor der Praxis warten.

Ich kann meinen Termin nicht einhalten! Muß ich absagen?

Geben Sie Ihrem Termin die gleiche Priorität wie wir es tun. Es zeugt von gegenseitigem Respekt, wenn bei Verhinderung ein vereinbarter Termin rechtzeitig abgesagt wird (zwei Werktage vor dem Termin gilt allgemein als ausreichend). Wir sind als Terminpraxis auf das Einhalten der Termine angewiesen und können nur auf diese Weise lange Wartezeiten vermeiden. Jeder ist einmal durch Krankheit verhindert, das Auto springt nicht an oder muß kurzfristig in die Arbeit. Für diese Dinge haben wir vollstes Verständnis. Bei wiederholtem Ausbleiben oder wiederkehrenden kurzfristen Absagen des Behandlungstermins gehen wir jedoch von einem mangelndem Interesse an der eigenen Zahngesundheit aus und behalten wir uns das Recht vor, die Ausfallzeit in Rechnung zu stellen und weitere Behandlungen abzulehnen, um diese Termine Patienten anbieten zu können, die sie dringend benötigen.

Ich habe Zahnschmerzen. Soll ich vorher anrufen oder einfach vorbeikommen?

Natürlich dürfen Sie zu den Praxisöffnungszeiten einfach vorbei kommen. Da wir aber auch zeitintensive umfangreiche Operationen durchführen, aus denen die Behandler aus Hygienschutzgründen nicht herauskönnen, müssen Sie bei spontenem Besuch in der Praxis mit deutlichen Wartezeiten rechnen. Rufen Sie vorher an, dann können wir Ihnen einen ungefähren Zeitpunkt nennen, wann wir Ihren Notfall mit genügend Aufmerksamkeit und Sorgfalt behandeln können. Die Priorität des Zwischenfalls richtet sich nach der Art des Problems. Eine Zahnnerventzündung mit starken Schmerzen oder Unfälle aber auch Nachblutungen nach Operationen müssen natürlich dringender behandelt werden als zerbrochene Prothesen oder eine herausgefallene Füllung oder Krone, bei dem der Zahn nur auf Reiz (Luft, Essen, Trinken) schmerzt. Bringen Sie bitte als Notfallpatient ein genügend großes Zeitfenster mit, damit wir Sie ordentlich und zu Ihrer Zufriedenheit behandeln können.

Wie und wo erreiche ich den zahnärztlichen Notdienst?

Wie und wo erreiche ich den zahnärztlichen Notdienst? Die diensthabende Zahnarztpraxis finden Sie in Ihrer Tageszeitung oder unter nachfolgenden Link bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns: Notdienstsuche Ein Notdienst ist in Bayern nur am Wochenende und an Feiertagen oder Brückentagen eingeteilt, zudem noch während der Weihnachtsschulferien vom 23.12. bis 6.1. Von 10-12 und 18-19 Uhr ist Praxisdienst, in der übrigen Zeit besteht während des Notdiensttages telefonische Bereitschaft des/der betreffenden Kollegin/en. Werktags gibt es keinen zahnärztlichen Notdienst. Im nicht zu überbrückenden Schmerzfall oder bei Blutungen oder Unfällen wenden Sie sich bitte an das nächstgelegene Krankenhaus oder Zahnklink Erlangen bzw. Regensburg.

Wann sollte ich mit meinem Kind das erste Mal zum Zahnarzt?

Wir empfehlen, die erste Untersuchung mit dem ersten Zahn zu beginnen. Im Regelfall kommen die ersten unteren Schneidezähne im Milchgebiss mit 6 Monaten. Zu diesem Zeitpunkt sollten die Eltern anfangen, die frischdurchgebrochenen Zähne zu pflegen und einer regelmäßigen halbjährichen Kontrolle bei uns zu unterziehen. In der Schwangerschaft händigen wir einen speziellen Prophylaxepass aus, mit dessen Hilfe Sie keine Kontrolltermine vergessen.

Am Zahnfleisch eines Milchzahns hat mein Kind eine kleine Beule, die sich bei Druck in einer gelbichen Flüssigkeit (Eiter?) entleert. Mein Kind hat aber keine Schmerzen. Muss das behandelt werden oder wartet man ab, bis der Milchzahn ausfällt?

Diese Beule ist ein Hinweis auf eine Entzündung unter dem Milchzahn, die in der Regel von einer frischen oder schon durch Füllung behandelten aber nervnahen Karies stammt. Da durch Druck der gebildete Eiter abfließen kann, liegt ein sogenannter Fistelgang vor, also ein Abflußkanal. Solange dieser besteht, entstehen meist keine Schmerzen. Ein solcher Milchzahn ist nicht zu erhalten und kann auch nicht durch Aufbohren oder Abschleifen belassen werden. Die Entzündung unter dem Zahn bleibt in diesen Fällen bestehen und die Gefahr steigt enorm an, dass der darunterliegende bleibende neue Zahn dauerhaft geschädigt wird und fehlgebildet durchbricht. Auch wenn der Zahnverlust früh stattfindet, die Behandlung mit einem von den Krankenkassen komplett bezahlten Platzhalter ist unproblematisch. Die Schädigung des bleibenden Zahnes durch einen solchen Prozeß nennt man Turner-Zahn (klick für Wikipedia)

Ich war in einem Jahr nur wegen eines Schmerzfalls in der Praxis. Bekomme ich den Bonusstempel?

Nein! Wir sind verpflichtet, den Eintrag ins Bonusheft nur dann abzustempeln, wenn Sie mindestens einmal im Jahr entweder zur Vorsorgeuntersuchung oder zur Prophylaxe (professionelle Zahnreinigung) waren. In einem Schmerzfall wurde keine für den Stempel bzw. Eintrag notwendige komplette Untersuchung durchgeführt. Denken Sie bitte an die jährliche Vorsorgeuntersuchung oder lassen Sie sich in unser Recall-System eintragen. Wir erinnern Sie dann an Ihren Vorsorgetermin. Eine automatische Erinnerung ohne Eintrag in dieses System dürfen wir nicht vornehmen.  Allerdings hat die Krankenkasse im Versäumnisfall die Möglichkeit, individuell zu entscheiden, wenn Sie zum Beispiel wegen schwerer Krankheit nicht zum Zahnarzt konnten. Klären Sie dies bitte zusammen mit dem Heil- und Kostenplan, auf dem der Bonus eingetragen wird, mit Ihrer Kasse.

Was bedeutet 5 Jahre Garantie auf hochwertigen Zahnersatz?

Wenn Sie sich für einen hochwertigen Zahnersatz entscheiden, sind wir aufgrund der damit verbundenen medizinischen und technischen Möglichkeiten in der Lage, diesen so anzufertigen, dass Sie viele Jahre damit "arbeiten" können. Dies unterstreichen wir durch eine 5 Jahres Garantie, somit 3 Jahre über die Verpflichtung gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse hinaus. Sollte aber dennoch ein Fehler auftreten, ein Defekt am Zahnersatz entstehen, die Verblendung einer Krone abplatzen, bekommen Sie innerhalb dieser Zeit sowohl die Behandlung als auch das "Werkstück" kostenfrei ersetzt. Voraussetzung ist eine regelmäßige halbjährliche Kontrolle des Zahnersatzes. Ein Nachholen (z.B. im Versäumnisfall im darauffolgenden Jahr eine zusätzliche Kontrolle) ist nicht möglich! Sie erhalten von uns mit der Rechnung einen Garantiepass, in dem diese Kontrollen eingetragen werden. Auf Wunsch erinnern wir Sie an die Termine (Recall-System). Eine automatische Erinnerung dürfen wir aus rechtlichen Gründen nicht vornehmen. Die Garantie beinhaltet aber nicht Behandlungen und Folgen von Behandlungen von zum Zeitpunkt der Herstellung unvorhergesehener Probleme, wie zum Beispiel Zahnnerventzündung, erneute Karies am Restaurationsrand (durch unzureichende Mundhygiene), Unfälle oder unsachgemäßer Umgang mit Zahnersatz (z.B. Fallenlassen der Prothese, Verwendung von Reinigungstabletten) oder sonstige neue aufgetretene zahnmedizinische oder Allgemeinerkrankungen.

Wie lange ist ein Kostenvoranschlag gültig?

Die Gültigkeit von Kostenvoranschlägen richtet sich hauptsächlich nach dem zahnmedizinischem Befund. Treten hier Änderungen auf (z.B. Zähne müssen mit einbezogen werden oder sind nicht mehr zu erhalten, der Zahnstatus hat sich geändert, Wurzelbehandlungen waren kürzlich nötig etc.), ist eine neue Planung zwingend nötig und damit auch ein neuer Kostenvoranschlag. Änderungen in den Punktwerten der zahnmedizinischen Leistungen oder der Material- und Laborkosten erfordern manchmal auch ein Update des Kostenvoranschlag, sofern von Ihnen geünscht.

Ich bin privat versichert. Benötige ich einen Kostenvoranschlag?

Bei reinen konservierenden oder chirurgischen Maßnahmen wie Füllungen, Wurzelbehandlungen, Zahnextraktionen oder Operationen (Ausnahme: Implantation) ist in der Regel kein Kostenvoranschlag nötig. Wünschen Sie zum Abgleich dennoch eine schriftliche Aufstellung der geplanten Leistungen, so sprechen Sie uns an. Ist dieser von Ihrem Versicherer nicht angefordert, so werden vermutlich die Kosten für diesen Kostenvoranschlag von Ihrer Versicherung nicht erstattet. Bei Zahnersatz oder Implantation erwarten die meisten Versicherungen im Vorfeld eine Aufstellung der geplanten Behandlung, so dass wir diese Ihnen automatisch überreichen. Dieser Kostenveranschlag gilt auch als Einwilligung zur geplanten Behandlung und muss von Ihnen unterschrieben werden. Ohne schriftliche Einwilligung führen wir keine aufwendigen oder größerer Zahnersatzmaßnahmen oder Implantationen durch. Selbstvertsändlich werden bei Bedarf die einzelnen Leistungen im Gespäch ausführtlich erläutert.

Unser Kostenvoranschlag weicht von Kostenaufstellungen anderer Kollegen ab. Warum?

Die Lösung zahnmedizinischer Probleme oder auch die Wiederherstellung des Kauorgans kann aus mehreren Wegen geschehen. Je nach Ausbildungsstand oder Fortbildungsgrad kann dies dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand entsprechen, Leitlinien korrekt sein oder im Gegenteil nur ausreichend wirtschaftlich gehandhabt werden. Dadurch ergibt sich ein verschieden ausgeprägter Aufwand.  Sie werden von uns so behandelt, wie wir es selbst bei uns tun würden, außer Sie wünschen bewusst eine einfachere Maßnahme, die immer mit geringerer Haltbarkeit, geringerer Erfolgswahrscheinlichkeit oder eingeschränkter Funktionalität bzw. Komfort einhergeht. Nach Aufklärung darüber treffen Sie die Entscheidung. Unterschreitet Ihr Wunsch allerdings den Qualitätsanspruch, den wir ans uns selbst setzen, können wir eine Behandlung nicht durchführen. Eine Behandlung unterliegt häufig vorhersehbarer zusätzlicher Maßnahmen oder Komplikationen. Diese werden bei uns immer in den Kostenvoranschlag einkalkuliert, so dass am Ende keine unangenehmen Überraschungen auf Sie zukommen. Zum Beispiel ist ein Knochenaufbau in Verbindung mit einer Implantation in der Regel nötig, um dem Implantat langfristig genügend Halt zu ermöglichen. Verzichtet man darauf, ist eventuell mit einem früheren Implantatverlust zu rechnen. Wir rechnen diesen Aufbau stets mit ein und streichen selbstverständlich diese Leistung, wenn wir sie nicht durchführen mussten. Sie erhalten von uns "Maximalberechnungen", das heißt, wir kalkulieren diese vorhersehbaren Maßnahmen von vorneherein mit ein. Die eigentliche Rechnung wird nur dann höher, wenn völlig nicht vorhersehbare Ereigneisse eingetreten sind. In der Regel aber liegt die Rechnung deutlich unter der Summe im Kostenvoranschlag. Wir halten dieses Vorgehen für fair anstatt Ihnen eine "schöne" Zahl in der Aufstellung zu präsentieren und bei Rechnungsstellung diese deutlich zu überschreiten.

Was kostet eine professionelle Zahnreinigung?

Die professionelle Zahnreinigung (PZR) wird nach GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) 1040 abgerechnet. Je nach Aufwand und Anzahl der Zähne sind die Kosten unterschiedlich, um fair zu bleiben. Obwohl Sie bei uns ausschließlich von Spezialistinnen behandelt werden (ZMP oder ZMF), berechnen wir die PZR nach zuvor genannten Kriterien 120 Euro. Dabei spielt es natürlich keine Rolle, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, da die Leistung die gleiche bleibt. Zusätzliche Leistungen wie zahnärztliche Kontrolluntersuchung, Entfernen von überstehenden Füllungsrändern, Einbringen von Mundheilpasten, Behandlung von empfindlichen Zähnen etc. findet der Privatpatient zusammen mit der PZR auf seiner Rechnung. Bei gesetzlichen versicherten Patienten werden diese Leistungen - sofern diese erbracht wurden - über die Versicherungskarte abgerechnet. Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten inzwischen PZRs in unterschiedlicher Höhe. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach!

Ich habe Beschwerden / Schmerzen im Kiefergelenk oder der Kiefermuskulatur. Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten dafür?

Bei gesetzlich versicherten Patienten werden ausschließlich akute Schmerztherapien (Medikamentverordnung, einfache Miniplastschiene etc.) übernommen. Nach Abklingen der akuten Beschwerden ist die nötige Ursachenforschen und Therapie kein Bestandteil des Leistungskatalog der gestzlichen Versicherungen. Sämtliche Behandlungen sind dann privat zu tragen! Die Leistungen der privaten Versicherungen sind vom geschlossenen Vertrag und den inkludierten Leistungen abhängig.

Ich benötige laut Hausarzt / Orthopäde eine physiotherapeutsiche Behandlung für meinen Hals / Kiefer. Zahlt dies die gesetzliche Krankenkasse?

Einer physiotherapeutsche Behandlung muss eine umfassende Diagnose vorhergehen. Ohne Wissen, was eigentlich wie therapiert werden soll, kann diese Physio auch völlig falsch laufen. Das bedeutet, ohne Funktionsanalyse mit abschließendem Befund und Therapieplan sollte kein Physio gemacht werden. Liegt dieser vor, kann über das Heilmittelvgesetz eine Physio auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet werde. Aber die Analyse und die Diagnosestellung inklusive zusätzlichen Therapieschritten sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Natürlich steht dem Hausarzt oder dem Orthopäden, der diese Physio empfiehlt, selbst frei, ein solches Heilmittel zu verordnen!

Ist ein Kostenvoranschlag kostenpflichtig?

Für Patienten, die gesetzlich versichert sind, ist der nach Aufklärung und Beratung erstellte erste Kostenvoranschlag selbstverständlich Bestandteil unserer Beratung und kostenfrei, sofern es sich um einen Behandlungsplan handelt, der Kassenleistungen beinhaltet. Wünschen Sie weitere Kostenvoranschläge, so werden diese berechnet, allerdings bei Durchführung einer der neu erstellten Behandlungspläne von der Rechnung abgezogen. Größere Implantatkostenvoranschläge und deren Versorgung erfordern einen deutlich höheren Aufwand für unsere Abrechungskraft und werden mit einer Gebühr versehen, die aber wiederum bei Durchführung der Behandlung in Abzug gebracht wird. Patienten, die nach GOZ abgerechnet werden (Selbstzahler, privat Versicherte und Beihilfeberechtigte) bekommen eine Rechung für den Kostenvoranschlag nach des gesetzlichen Bestimmungen in der GOZ. Diese ist von den Erstattungsstellen zu erstatten.

Warum kostet eine Schiene zusätzlich?

Eine reine "Kassenschiene" dient zur akuten Schmerzbeseitigung bei einer Kiefer-/Muskelfunktionsstörung. Diese sollte nicht länger als 14 Tage getragen werden. Danach ist eine funktionelle Schiene nötig, die speziell an den jeweiligen Kiefer angepasst werden muss. Längeres Tragen von nicht funktionsgerechten Schienen kann das Grundproblem deutlich verschlimmern. Dies gilt auch für reine Knirscherschienen. Einfache Tiefziehschienen beachten nicht die korrekte Stellung von Kiefergelenk und die Gleichmäßigkeit der Muskulatur. Diese Schienen fühlen sich zunächst vielleicht ausreichend an und dienen als Reibeschutz der Zähne, werden aber langfristig ein Problem im Kiefergeklenk/Muskulatur auslösen. Das kann sich erst Jahre danach bemerkbar machen. Haben Sie solche einfachen Schienen und leiden unter Verspannungsschmerz, Kopfschmerz, Tinnitus etc. dann stellen Sie sich bei uns vor.

Ein Milchzahn meines Kindes musste im Notdienst behandelt werden. Weil die Schmerzen so groß waren, hat dieser eine Art Salbe in den Zahn appliziert, damit der kranke Milchzahnnerv absterben soll. Wann muß ich mit meinem Kind zur Weiterbehandlung kommen?

SOFORT am nächstmöglichen Praxisöffnungstag oder zum nächsten Notdienst. Abtötungsmittel wurden früher oft verwendet, vor allem wenn diese Praxis nicht in der Lage war, die schwierige und zeitaufwendige aber korrekte Behandlung beim leidenden Kind durchzuführen. "Nervtötende" Salben enthalten Formaldehyd (typischer Vertreter ist das Toxavit ®) und schädigen nicht nur nachweislich den Milchzahn sondern auch das umliegende Gewebe und den darunterliegenden Knochen oder sogar den bleibenden Zahn. Die Benutzung heutzutage ist ein klarer Behandlungsfehler und wurde bereits 2013 als obsolet eingestuft!

Ich war zur Behandlung im Notdienst. Dieser hat den Zahn geöffnet und offen gelassen. Ich bin schmerzfrei. Wann muß ich zur Weiterbehandlung kommen?

Das Offenlassen eines Zahn dient der Entlastung durch Abfluß von Eiter aus der Wurzelspitze/Knochen. Der Zahn muß nach einer gewissen Wartezeit wieder verschlossen werden. Diese kann von einigen Minuten bis wenigen Stunden dauern. Bei hochgradigen Entzündungen muß der Vorgang des Eröffnens unter Umständen wiederholt werden. Bleibt der Zahn dagegen länger als 24 Stunden offen, so findet nach der Entlastung trotz medikamentöser Einlage in den Zahn eine Besiedlung des offenen Wurzelkanals mit neuen Mundkeimen statt, unter Umständen mit hoch aggressiven Bakterienstämmen, die nicht mehr entfernt werden können. Die Mehrzahl der über einen längeren Zeitraum offen gelassener Zähne ist somit langfristig nicht mehr zu erhalten. Der Zahn muß entfernt werden.

Ich komme als Patient in den Notdienst, weil mein Zahnarzt nicht zu erreichen ist. Welche Regeln sind zu beachten?

1. Bringen Sie als gesetzlich versicherter Patient Ihre Versichertenkarte mit. Ohne diese Karte erfolgt die Behandlung auf Basis einer Privatbehandlung. Dabei können Leistungen erbracht werden, die hinterher nicht in Kassenleistungen umgewandelt werden können und deren Kosten dann nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Sind Sie privatversichert und besitzen keine gültige Versichertenkarte, bestehen wir bei uns unbekannten Patienten auf einen Abgleich der Anschrift mit Ihrem Ausweis. 2. Rechnen Sie mit deutlich verlängerter Wartezeit. Die Reihenfolge der Behandlung richtet sich bei uns im Notdienst nach der Reihenfolge der Aufnahme an der Rezeption und nicht nach einer telefonischen Anmeldung und auch nicht nach Versichertenstatus (privat oder gesetzlich). 3. Auch vor einer Notdienstbehandlung wird Ihr Gesundheitszustand genau abgefragt (Anamnese). Rechnen Sie damit, Formulare (auf einem iPad) auszufüllen. 4. Wir rechnen GOZ Leistungen über die Health AG ab. Wünschen Sie dies nicht, ist eine Behandlung nur mit sofortiger Barzahlung möglich. 5. Wir sprechen deutsch und englisch, sofern unsere türkische Mitarbeiterin am ND teilnimmt, auch türkisch. Anders sprechende Patientien werden aus Gründen der patienteneigenen Sicherheit und der Forensik ausschließlich mit Dolmetscher (ordentlich bestellt) behandelt. 6. Im Falle von Einsätzen ausserhalb der üblichen Praxiszeit (10-12 und 18-19) Uhr hat ausschließlich der zu behandelnde Patient (und sein gesetzlicher Vertreter) zur Praxis Zutritt. Begleitpersonen müssen vor der Praxis warten.

Wie und wo erreiche ich den zahnärztlichen Notdienst?

Wie und wo erreiche ich den zahnärztlichen Notdienst? Die diensthabende Zahnarztpraxis finden Sie in Ihrer Tageszeitung oder unter nachfolgenden Link bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns: Notdienstsuche Ein Notdienst ist in Bayern nur am Wochenende und an Feiertagen oder Brückentagen eingeteilt, zudem noch während der Weihnachtsschulferien vom 23.12. bis 6.1. Von 10-12 und 18-19 Uhr ist Praxisdienst, in der übrigen Zeit besteht während des Notdiensttages telefonische Bereitschaft des/der betreffenden Kollegin/en. Werktags gibt es keinen zahnärztlichen Notdienst. Im nicht zu überbrückenden Schmerzfall oder bei Blutungen oder Unfällen wenden Sie sich bitte an das nächstgelegene Krankenhaus oder Zahnklink Erlangen bzw. Regensburg.

Ein Milchzahn meines Kindes musste im Notdienst behandelt werden. Weil die Schmerzen so groß waren, hat dieser eine Art Salbe in den Zahn appliziert, damit der kranke Milchzahnnerv absterben soll. Wann muß ich mit meinem Kind zur Weiterbehandlung kommen?

SOFORT am nächstmöglichen Praxisöffnungstag oder zum nächsten Notdienst. Abtötungsmittel wurden früher oft verwendet, vor allem wenn diese Praxis nicht in der Lage war, die schwierige und zeitaufwendige aber korrekte Behandlung beim leidenden Kind durchzuführen. "Nervtötende" Salben enthalten Formaldehyd (typischer Vertreter ist das Toxavit ®) und schädigen nicht nur nachweislich den Milchzahn sondern auch das umliegende Gewebe und den darunterliegenden Knochen oder sogar den bleibenden Zahn. Die Benutzung heutzutage ist ein klarer Behandlungsfehler und wurde bereits 2013 als obsolet eingestuft!

Ich kann meinen Termin nicht einhalten! Muß ich absagen?

Geben Sie Ihrem Termin die gleiche Priorität wie wir es tun. Es zeugt von gegenseitigem Respekt, wenn bei Verhinderung ein vereinbarter Termin rechtzeitig abgesagt wird (zwei Werktage vor dem Termin gilt allgemein als ausreichend). Wir sind als Terminpraxis auf das Einhalten der Termine angewiesen und können nur auf diese Weise lange Wartezeiten vermeiden. Jeder ist einmal durch Krankheit verhindert, das Auto springt nicht an oder muß kurzfristig in die Arbeit. Für diese Dinge haben wir vollstes Verständnis. Bei wiederholtem Ausbleiben oder wiederkehrenden kurzfristen Absagen des Behandlungstermins gehen wir jedoch von einem mangelndem Interesse an der eigenen Zahngesundheit aus und behalten wir uns das Recht vor, die Ausfallzeit in Rechnung zu stellen und weitere Behandlungen abzulehnen, um diese Termine Patienten anbieten zu können, die sie dringend benötigen.

Ich habe Zahnschmerzen. Soll ich vorher anrufen oder einfach vorbeikommen?

Natürlich dürfen Sie zu den Praxisöffnungszeiten einfach vorbei kommen. Da wir aber auch zeitintensive umfangreiche Operationen durchführen, aus denen die Behandler aus Hygienschutzgründen nicht herauskönnen, müssen Sie bei spontenem Besuch in der Praxis mit deutlichen Wartezeiten rechnen. Rufen Sie vorher an, dann können wir Ihnen einen ungefähren Zeitpunkt nennen, wann wir Ihren Notfall mit genügend Aufmerksamkeit und Sorgfalt behandeln können. Die Priorität des Zwischenfalls richtet sich nach der Art des Problems. Eine Zahnnerventzündung mit starken Schmerzen oder Unfälle aber auch Nachblutungen nach Operationen müssen natürlich dringender behandelt werden als zerbrochene Prothesen oder eine herausgefallene Füllung oder Krone, bei dem der Zahn nur auf Reiz (Luft, Essen, Trinken) schmerzt. Bringen Sie bitte als Notfallpatient ein genügend großes Zeitfenster mit, damit wir Sie ordentlich und zu Ihrer Zufriedenheit behandeln können.

Wann sollte ich mit meinem Kind das erste Mal zum Zahnarzt?

Wir empfehlen, die erste Untersuchung mit dem ersten Zahn zu beginnen. Im Regelfall kommen die ersten unteren Schneidezähne im Milchgebiss mit 6 Monaten. Zu diesem Zeitpunkt sollten die Eltern anfangen, die frischdurchgebrochenen Zähne zu pflegen und einer regelmäßigen halbjährichen Kontrolle bei uns zu unterziehen. In der Schwangerschaft händigen wir einen speziellen Prophylaxepass aus, mit dessen Hilfe Sie keine Kontrolltermine vergessen.

Am Zahnfleisch eines Milchzahns hat mein Kind eine kleine Beule, die sich bei Druck in einer gelbichen Flüssigkeit (Eiter?) entleert. Mein Kind hat aber keine Schmerzen. Muss das behandelt werden oder wartet man ab, bis der Milchzahn ausfällt?

Diese Beule ist ein Hinweis auf eine Entzündung unter dem Milchzahn, die in der Regel von einer frischen oder schon durch Füllung behandelten aber nervnahen Karies stammt. Da durch Druck der gebildete Eiter abfließen kann, liegt ein sogenannter Fistelgang vor, also ein Abflußkanal. Solange dieser besteht, entstehen meist keine Schmerzen. Ein solcher Milchzahn ist nicht zu erhalten und kann auch nicht durch Aufbohren oder Abschleifen belassen werden. Die Entzündung unter dem Zahn bleibt in diesen Fällen bestehen und die Gefahr steigt enorm an, dass der darunterliegende bleibende neue Zahn dauerhaft geschädigt wird und fehlgebildet durchbricht. Auch wenn der Zahnverlust früh stattfindet, die Behandlung mit einem von den Krankenkassen komplett bezahlten Platzhalter ist unproblematisch. Die Schädigung des bleibenden Zahnes durch einen solchen Prozeß nennt man Turner-Zahn (klick für Wikipedia)

Ich war in einem Jahr nur wegen eines Schmerzfalls in der Praxis. Bekomme ich den Bonusstempel?

Nein! Wir sind verpflichtet, den Eintrag ins Bonusheft nur dann abzustempeln, wenn Sie mindestens einmal im Jahr entweder zur Vorsorgeuntersuchung oder zur Prophylaxe (professionelle Zahnreinigung) waren. In einem Schmerzfall wurde keine für den Stempel bzw. Eintrag notwendige komplette Untersuchung durchgeführt. Denken Sie bitte an die jährliche Vorsorgeuntersuchung oder lassen Sie sich in unser Recall-System eintragen. Wir erinnern Sie dann an Ihren Vorsorgetermin. Eine automatische Erinnerung ohne Eintrag in dieses System dürfen wir nicht vornehmen.  Allerdings hat die Krankenkasse im Versäumnisfall die Möglichkeit, individuell zu entscheiden, wenn Sie zum Beispiel wegen schwerer Krankheit nicht zum Zahnarzt konnten. Klären Sie dies bitte zusammen mit dem Heil- und Kostenplan, auf dem der Bonus eingetragen wird, mit Ihrer Kasse.

Was bedeutet 5 Jahre Garantie auf hochwertigen Zahnersatz?

Wenn Sie sich für einen hochwertigen Zahnersatz entscheiden, sind wir aufgrund der damit verbundenen medizinischen und technischen Möglichkeiten in der Lage, diesen so anzufertigen, dass Sie viele Jahre damit "arbeiten" können. Dies unterstreichen wir durch eine 5 Jahres Garantie, somit 3 Jahre über die Verpflichtung gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse hinaus. Sollte aber dennoch ein Fehler auftreten, ein Defekt am Zahnersatz entstehen, die Verblendung einer Krone abplatzen, bekommen Sie innerhalb dieser Zeit sowohl die Behandlung als auch das "Werkstück" kostenfrei ersetzt. Voraussetzung ist eine regelmäßige halbjährliche Kontrolle des Zahnersatzes. Ein Nachholen (z.B. im Versäumnisfall im darauffolgenden Jahr eine zusätzliche Kontrolle) ist nicht möglich! Sie erhalten von uns mit der Rechnung einen Garantiepass, in dem diese Kontrollen eingetragen werden. Auf Wunsch erinnern wir Sie an die Termine (Recall-System). Eine automatische Erinnerung dürfen wir aus rechtlichen Gründen nicht vornehmen. Die Garantie beinhaltet aber nicht Behandlungen und Folgen von Behandlungen von zum Zeitpunkt der Herstellung unvorhergesehener Probleme, wie zum Beispiel Zahnnerventzündung, erneute Karies am Restaurationsrand (durch unzureichende Mundhygiene), Unfälle oder unsachgemäßer Umgang mit Zahnersatz (z.B. Fallenlassen der Prothese, Verwendung von Reinigungstabletten) oder sonstige neue aufgetretene zahnmedizinische oder Allgemeinerkrankungen.

Wie lange ist ein Kostenvoranschlag gültig?

Die Gültigkeit von Kostenvoranschlägen richtet sich hauptsächlich nach dem zahnmedizinischem Befund. Treten hier Änderungen auf (z.B. Zähne müssen mit einbezogen werden oder sind nicht mehr zu erhalten, der Zahnstatus hat sich geändert, Wurzelbehandlungen waren kürzlich nötig etc.), ist eine neue Planung zwingend nötig und damit auch ein neuer Kostenvoranschlag. Änderungen in den Punktwerten der zahnmedizinischen Leistungen oder der Material- und Laborkosten erfordern manchmal auch ein Update des Kostenvoranschlag, sofern von Ihnen geünscht.

Ich bin privat versichert. Benötige ich einen Kostenvoranschlag?

Bei reinen konservierenden oder chirurgischen Maßnahmen wie Füllungen, Wurzelbehandlungen, Zahnextraktionen oder Operationen (Ausnahme: Implantation) ist in der Regel kein Kostenvoranschlag nötig. Wünschen Sie zum Abgleich dennoch eine schriftliche Aufstellung der geplanten Leistungen, so sprechen Sie uns an. Ist dieser von Ihrem Versicherer nicht angefordert, so werden vermutlich die Kosten für diesen Kostenvoranschlag von Ihrer Versicherung nicht erstattet. Bei Zahnersatz oder Implantation erwarten die meisten Versicherungen im Vorfeld eine Aufstellung der geplanten Behandlung, so dass wir diese Ihnen automatisch überreichen. Dieser Kostenveranschlag gilt auch als Einwilligung zur geplanten Behandlung und muss von Ihnen unterschrieben werden. Ohne schriftliche Einwilligung führen wir keine aufwendigen oder größerer Zahnersatzmaßnahmen oder Implantationen durch. Selbstvertsändlich werden bei Bedarf die einzelnen Leistungen im Gespäch ausführtlich erläutert.

Unser Kostenvoranschlag weicht von Kostenaufstellungen anderer Kollegen ab. Warum?

Die Lösung zahnmedizinischer Probleme oder auch die Wiederherstellung des Kauorgans kann aus mehreren Wegen geschehen. Je nach Ausbildungsstand oder Fortbildungsgrad kann dies dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand entsprechen, Leitlinien korrekt sein oder im Gegenteil nur ausreichend wirtschaftlich gehandhabt werden. Dadurch ergibt sich ein verschieden ausgeprägter Aufwand.  Sie werden von uns so behandelt, wie wir es selbst bei uns tun würden, außer Sie wünschen bewusst eine einfachere Maßnahme, die immer mit geringerer Haltbarkeit, geringerer Erfolgswahrscheinlichkeit oder eingeschränkter Funktionalität bzw. Komfort einhergeht. Nach Aufklärung darüber treffen Sie die Entscheidung. Unterschreitet Ihr Wunsch allerdings den Qualitätsanspruch, den wir ans uns selbst setzen, können wir eine Behandlung nicht durchführen. Eine Behandlung unterliegt häufig vorhersehbarer zusätzlicher Maßnahmen oder Komplikationen. Diese werden bei uns immer in den Kostenvoranschlag einkalkuliert, so dass am Ende keine unangenehmen Überraschungen auf Sie zukommen. Zum Beispiel ist ein Knochenaufbau in Verbindung mit einer Implantation in der Regel nötig, um dem Implantat langfristig genügend Halt zu ermöglichen. Verzichtet man darauf, ist eventuell mit einem früheren Implantatverlust zu rechnen. Wir rechnen diesen Aufbau stets mit ein und streichen selbstverständlich diese Leistung, wenn wir sie nicht durchführen mussten. Sie erhalten von uns "Maximalberechnungen", das heißt, wir kalkulieren diese vorhersehbaren Maßnahmen von vorneherein mit ein. Die eigentliche Rechnung wird nur dann höher, wenn völlig nicht vorhersehbare Ereigneisse eingetreten sind. In der Regel aber liegt die Rechnung deutlich unter der Summe im Kostenvoranschlag. Wir halten dieses Vorgehen für fair anstatt Ihnen eine "schöne" Zahl in der Aufstellung zu präsentieren und bei Rechnungsstellung diese deutlich zu überschreiten.

Was kostet eine professionelle Zahnreinigung?

Die professionelle Zahnreinigung (PZR) wird nach GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) 1040 abgerechnet. Je nach Aufwand und Anzahl der Zähne sind die Kosten unterschiedlich, um fair zu bleiben. Obwohl Sie bei uns ausschließlich von Spezialistinnen behandelt werden (ZMP oder ZMF), berechnen wir die PZR nach zuvor genannten Kriterien 120 Euro. Dabei spielt es natürlich keine Rolle, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, da die Leistung die gleiche bleibt. Zusätzliche Leistungen wie zahnärztliche Kontrolluntersuchung, Entfernen von überstehenden Füllungsrändern, Einbringen von Mundheilpasten, Behandlung von empfindlichen Zähnen etc. findet der Privatpatient zusammen mit der PZR auf seiner Rechnung. Bei gesetzlichen versicherten Patienten werden diese Leistungen - sofern diese erbracht wurden - über die Versicherungskarte abgerechnet. Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten inzwischen PZRs in unterschiedlicher Höhe. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach!

Ist ein Kostenvoranschlag kostenpflichtig?

Für Patienten, die gesetzlich versichert sind, ist der nach Aufklärung und Beratung erstellte erste Kostenvoranschlag selbstverständlich Bestandteil unserer Beratung und kostenfrei, sofern es sich um einen Behandlungsplan handelt, der Kassenleistungen beinhaltet. Wünschen Sie weitere Kostenvoranschläge, so werden diese berechnet, allerdings bei Durchführung einer der neu erstellten Behandlungspläne von der Rechnung abgezogen. Größere Implantatkostenvoranschläge und deren Versorgung erfordern einen deutlich höheren Aufwand für unsere Abrechungskraft und werden mit einer Gebühr versehen, die aber wiederum bei Durchführung der Behandlung in Abzug gebracht wird. Patienten, die nach GOZ abgerechnet werden (Selbstzahler, privat Versicherte und Beihilfeberechtigte) bekommen eine Rechung für den Kostenvoranschlag nach des gesetzlichen Bestimmungen in der GOZ. Diese ist von den Erstattungsstellen zu erstatten.

Ich habe Beschwerden / Schmerzen im Kiefergelenk oder der Kiefermuskulatur. Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten dafür?

Bei gesetzlich versicherten Patienten werden ausschließlich akute Schmerztherapien (Medikamentverordnung, einfache Miniplastschiene etc.) übernommen. Nach Abklingen der akuten Beschwerden ist die nötige Ursachenforschen und Therapie kein Bestandteil des Leistungskatalog der gestzlichen Versicherungen. Sämtliche Behandlungen sind dann privat zu tragen! Die Leistungen der privaten Versicherungen sind vom geschlossenen Vertrag und den inkludierten Leistungen abhängig.

Ich benötige laut Hausarzt / Orthopäde eine physiotherapeutsiche Behandlung für meinen Hals / Kiefer. Zahlt dies die gesetzliche Krankenkasse?

Einer physiotherapeutsche Behandlung muss eine umfassende Diagnose vorhergehen. Ohne Wissen, was eigentlich wie therapiert werden soll, kann diese Physio auch völlig falsch laufen. Das bedeutet, ohne Funktionsanalyse mit abschließendem Befund und Therapieplan sollte kein Physio gemacht werden. Liegt dieser vor, kann über das Heilmittelvgesetz eine Physio auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet werde. Aber die Analyse und die Diagnosestellung inklusive zusätzlichen Therapieschritten sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Natürlich steht dem Hausarzt oder dem Orthopäden, der diese Physio empfiehlt, selbst frei, ein solches Heilmittel zu verordnen!

Warum kostet eine Schiene zusätzlich?

Eine reine "Kassenschiene" dient zur akuten Schmerzbeseitigung bei einer Kiefer-/Muskelfunktionsstörung. Diese sollte nicht länger als 14 Tage getragen werden. Danach ist eine funktionelle Schiene nötig, die speziell an den jeweiligen Kiefer angepasst werden muss. Längeres Tragen von nicht funktionsgerechten Schienen kann das Grundproblem deutlich verschlimmern. Dies gilt auch für reine Knirscherschienen. Einfache Tiefziehschienen beachten nicht die korrekte Stellung von Kiefergelenk und die Gleichmäßigkeit der Muskulatur. Diese Schienen fühlen sich zunächst vielleicht ausreichend an und dienen als Reibeschutz der Zähne, werden aber langfristig ein Problem im Kiefergeklenk/Muskulatur auslösen. Das kann sich erst Jahre danach bemerkbar machen. Haben Sie solche einfachen Schienen und leiden unter Verspannungsschmerz, Kopfschmerz, Tinnitus etc. dann stellen Sie sich bei uns vor.

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